AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. VERTRAGSUMFANG UND GÜLTIGKEIT

Die nachstehend angeführten Geschäftsbedingungen haben für alle vertraglichen Beziehungen zu Speedenergie KG Geltung und finden auf alle Bestellungen, Aufträge und Leistungen, die diesem erteilt werden oder von diesem erbracht werden Anwendung, soweit nicht ausdrücklich beiderseits unterfertigte schriftliche Vereinbarungen getroffen wurden oder, für den Fall, dass zwingende Bestimmungen insbesondere des Konsumentenschutzgesetzes diesen Geschäftsbedingungen vorgehen.

Die Firma Speedenergie KG bietet unter der Marke www.speedenergie.com eine Internetplattform, zum Aufbereiten, Visualisieren und Auswerten der Daten, die von Mobiliz GPS-Geräten per Satellitenortung gewonnen und per GPRS an das Portal übermittelt werden. Die Genauigkeit der GPS Daten ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Unter anderem vom GPS System selbst und von den Umgebungsbedingungen, in denen die von uns installierten GPS-Geräte betrieben werden. Eine durchgehende und exakte Ermittlung der GPS Position kann daher nicht garantiert werden. Die Übertragung der GPS Daten erfolgt über ein Mobilfunknetz mittels GPRS und unterliegt in Qualität und Verfügbarkeit dem jeweiligen Mobilfunk Service. Die Firma Speedenergie KG hat auf das Mobilfunk- und GPS Satellitennetz, sowie auf die Verfügbarkeit des Internet keinen Einfluss.

Sobald die Vertragsdaten durch eine Auftragsbestätigung erfasst sind und die GPS-Geräte eingebaut wurden, erhält der Kunde innerhalb von 48h/an Werktagen die LOGIN-Daten zum Einstieg in das Internet basierte Portal per E-Mail oder persönlich bei Übergabe vor Ort bei Montage. Die LOGIN-Daten bestehen aus dem persönlichen Benutzernamen, sowie einem persönlichen Passwort für den Erstzugang. Dem Kunden wird empfohlen,das Passwort nach erfolgtem Erst-Login zu ändern.

Dem Kunden ist bekannt, dass für die Datenübertragung ein GSM-Mobilfunkvertrag zwischen Speedenergie KG und einem Mobilfunkbetreiber abgeschlossen wird und dieser in Verbindung mit dem Webservice gegenüber dem Kunden abgerechnet wird. Der Kunde bestätigt, dass es keine Vertragsbindung gibt daher nur die Kündigungfrist bis Quartalsende läuft. Eine Einzugsermächtigung über die Servicegebühr (Zugriff auf die Internet Basierte Plattform inkl. M2M Sim und Datenmenge) ist zwingend erforderlich und Bestandteil des Vertrages.

2. RECHTE UND PFLICHTEN DER SPEEDENERGIE KG

Speedenergie KG ermöglicht dem Kunden grundsätzlich die zeitlich uneingeschränkte Online-Nutzung der Internet basierten Plattform. Speedenergie KG bemüht sich, Beeinträchtigungen der Nutzung, soweit technisch möglich und zumutbar, zu vermeiden.

Speedenergie KG ist berechtigt den Zugriff auf die Internet basierte Plattform zu sperren, wenn der Kunde den Dienst vertragswidrig nutzt, in Zahlungsverzug ist oder die Sicherheit des Systems – insbesondere durch Verlust der Zugangsdaten  – nicht mehr gewährleistet ist. Speedenergie KG behält sich darüber hinaus vor die Verfügbarkeit der Internet basierten Plattform zu unterbrechen, um Wartungs- und Instandhaltungsmaßnahmen sowie Änderungen vorzunehmen. Speedenergie KG bemüht sich, auf planmäßige Wartungs- und Instandhaltungsunterbrechungen rechtzeitig hinzuweisen.

Die in den beiden vorstehenden Absätzen aufgeführten Fälle der Unterbrechung der Verfügbarkeit wirken sich nicht auf die zuvor beschriebene durchschnittliche Verfügbarkeit aus. Die Kommunikationsverbindung zwischen der Internet basierten Plattform und dem Rechner des Kunden gehört nicht zum Leistungsumfang der Speedenergie KG.

3. ANGEBOTE, AUFTRÄGE

Angebote des Verkäufers gelten als freibleibend:Sämtliche Angebots- und Projektunterlagen dürfen ohne Zustimmung des Verkäufers weder vervielfältigt noch Dritten zugänglich gemacht werden. Sie können jederzeit zurückgefordert werden und sind dem Verkäufer unverzüglich zurückzustellen, wenn die Bestellung anderweitig erteilt wird.

4. LIEFERUNGEN

Die Lieferfrist beginnt mit dem spätesten der nachstehenden Zeitpunkte: a) Datum der Auftragsbestätigung b) Datum der Erfüllung aller dem Käufer obliegenden technischen, kaufmännischen und sonstigen Voraussetzungen; c) Datum, an dem der Verkäufer eine vor Lieferung der Ware zu leistende Anzahlung oder Sicherheit erhält. Behördliche und etwa für die Ausführung von Anlagen erforderliche Genehmigungen Dritter sind vom Käufer zu erwirken. Erfolgen solche Genehmigungen nicht rechtzeitig, so verlängert sich die Lieferfrist entsprechend.Der Verkäufer ist berechtigt, Teil- oder Vorlieferungen durchzuführen und zu verrechnen. Ist Lieferung auf Abruf vereinbart, so gilt die Ware spätestens 1 Jahr nach Bestellung als abgerufen.Sofern unvorhersehbare oder vom Parteiwillen unabhängige Umstände, wie beispielsweise alle Fälle höherer Gewalt, eintreten, die die Einhaltung der vereinbarten Lieferfrist behindern, verlängert sich diese jedenfalls um die Dauer dieser Umstände; dazu zählen insbesondere bewaffnete Auseinandersetzungen, behördliche Eingriffe und Verbote, Transport- und Verzollungsverzug, Transportschäden, Energie- und Rohstoffmangel, Arbeitskonflikte sowie Ausfall eines wesentlichen, schwer ersetzbaren Zulieferanten. Diese vorgenannten Umstände berechtigen auch dann zur Verlängerung der Lieferfrist, wenn sie bei Zulieferanten eintreten. Verzögert sich die Lieferung oder Leistung aus Gründen, die nicht in der Sphäre des Verkäufers liegen, beginnt die Gewährleistungsfrist 2 Wochen nach dessen Liefer- bzw. Leistungsbereitschaft.Der Gewährleistungsanspruch setzt voraus, dass der Käufer die aufgetretenen Mängel in angemessener Frist schriftlich angezeigt hat und die Anzeige dem Verkäufer zugeht. Der Käufer hat das Vorliegen des Mangels in angemessener Frist nachzuweisen, insbesondere die bei ihm vorhandenen Unterlagen bzw. Daten dem Verkäufer zur Verfügung zu stellen. Bei Vorliegen eines gewährleistungspflichtigen Mangels hat der Verkäufer nach seiner Wahl am Erfüllungsort die mangelhafte Ware bzw. den mangelhaften Teil nachzubessern oder sich zwecks Nachbesserung zusenden zu lassen oder eine angemessene Preisminderung vorzunehmen

5. PREISE, GEBÜHREN, ZAHLUNG UND EIGENTUMSVORBEHALT

Die Preise gelten ab Werk bzw. ab Lager des Verkäufers ausschließlich Umsatzsteuer, Verpackung, Verladung, Demontage, Rücknahme und ordnungsgemäße Verwertung und Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten für gewerbliche Zwecke im Sinn der Elektroaltgeräteverordnung. Wenn im Zusammenhang mit der Lieferung Gebühren, Steuern oder sonstige Abgaben erhoben werden, trägt diese der Käufer. Ist die Lieferung mit Zustellung vereinbart, so wird diese sowie eine allenfalls vom Käufer gewünschte Transportversicherung gesondert verrechnet, beinhaltet jedoch nicht das Abladen und Vertragen. Die Verpackung wird nur über ausdrückliche Vereinbarung zurückgenommen. Bei einer vom Gesamtangebot abweichenden Bestellung behält sich der Verkäufe eine entsprechende Preisänderung vor. Die Preise basieren auf den Kosten zum Zeitpunkt des erstmaligen Preisangebotes. Sollten sich die Kosten bis zum Zeitpunkt der Lieferung erhöhen, so ist der Verkäufer berechtigt, die Preise entsprechend anzupassen.Bei Reparaturaufträgen werden die vom Verkäufer als zweckmäßig erkannten Leistungen erbracht und auf Basis des angefallenen Aufwandes verrechnet. Dies gilt auch für Leistungen und Mehrleistungen, deren Zweckmäßigkeit erst während der Durchführung des Auftrages zutage tritt, wobei es hiefür keiner besonderen Mitteilung an den Käufer bedarf. Der Aufwand für die Erstellung von Reparaturangeboten oder für Begutachtungen wird dem Käufer in Rechnung gestellt. Alle Preise verstehen sich in EURO ohne Mehrwertsteuer. Sie gelten nur für den vorliegenden Auftrag. Hierzu kommen Transport- und Verpackungskosten sowie die zum Zeitpunkt der Rechnungslegung geltende Mehrwertsteuer. Für die gegenständliche Servicegebühr in Verbindung mit einem Ortungsgerät ist eine monatliche Grundgebühr fällig, zahlbar im Voraus nach Vereinbarung. Die Preise gelten wie im Angebot/Auftrag beschrieben für die Ortung im nationalen/internationalen Bereich sowie der vereinbarten Datenübertragungsrate national/international. Fahrtkosten, Tag- und Nächtigungsgelder werden Ihnen als Auftraggeber gesondert nach den jeweiligen gültigen Sätzen laut Angebot in Rechnung gestellt. Wegzeiten gelten als Arbeitszeit. Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten bzw. Programme umfassen, sind wir berechtigt, nach Lieferung jeder einzelnen Einheit (Teillieferung) oder Leistung Rechnung zu legen.

SMS-Gebühren sind weder im Servicevertrag enthalten und werden gesondert mit 0,20 € netto verrechnet. Das GPS-Gerät und der zugehörige Servicevertag ist nicht übertragbar. Bei Überschreitung des 15MB Datentransfervolumes werden (Taktierung 1KB) pro MB 30 Cent in der Rechnung des Folgemonats verrechnet werden.

Jeder Rechnungsbetrag ist innerhalb von 7 Tagen ab Eingang der Rechnung zur Zahlung fällig. Zur Aufrechnung ist der Auftraggeber nur berechtigt, wenn seine Gegenforderung rechtskräftig festgestellt oder von unserem Unternehmen schriftlich anerkannt wurde. Der Auftraggeber ist verpflichtet eine Anzahlung von 50% zu leisten.

Kommt der Käufer bzw. Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen oder den sich aus dem Eigentumsvorbehalt ergebenden Verpflichtungen nicht oder nicht pünktlich nach, so wird die gesamte Restschuld – auch gestundete Forderungen -sofort fällig, auch soweit Wechsel mit späterer Fälligkeit laufen. Gleiches gilt, wenn der Speedenergie KG eine ungünstige Finanzlage des Käufers bzw. Bestellers bekannt wird.

Der Auftraggeber verpflichtet sich für den Fall des Verzuges, die der Speedenergie KG entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen, wobei er sich im speziellen verpflichtet, maximal die Vergütung des eingeschalteten Inkassoinstitutes zu ersetzen, die sich aus der Verordnung des Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten über die Höchstsätze der Inkassoinstituten gebührenden Vergütungen ergeben. Sofern Speedenergie KG das Mahnwesen selbst betreibt, verpflichtet sich der Schuldner, pro erfolgte Mahnung einen Betrag von € 12,- sowie die Evidenzhaltung des

Schuldverhältnisses zum aktuellen Verzugszinssatz für den Handel mindestens aber pro Quartal einen Betrag von € 15,- zu bezahlen.

Mobiliz GPS-Geräte bleiben während der Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten auch nach vollständiger Bezahlung Eigentum der Speedenergie KG um eventuelle offene Forderungen aus dem Webservice abzugelten. Nach der Mindestvertragslaufzeit geht das Eigentum vollständig auf den Auftraggeber über. Alle Preise sind Nettopreise und gelten nur für den vorliegenden Auftrag. Jeder Rechnungsbetrag ist innerhalb von 10 Tagen ab Zugang der Rechnung zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen nach dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß UGB verrechnet. Zur Aufrechnung ist der Auftraggeber nur berechtigt, wenn seine Gegenforderung rechtskräftig festgestellt oder von unserem Unternehmen anerkannt wurde.

6. NICHT ABGEDECKTE LEISTUNGEN

Wartung, die Erstellung von Updates sowie Hotline-Dienste sind nur dann Inhalt des Auftrages und vom vereinbarten Entgelt umfasst wenn dies schriftlich vereinbart wurde. Diese Leistungen sind mangels anders lautender Vereinbarung gesondert laut Preisliste zu entlohnen. Sofern dies nicht gesondert schriftlich vereinbart wurde, sind überdies folgende Leistungen gesondert zu bezahlen: – System- oder Einstellungsanpassungen aufgrund von Änderungen gesetzlicher Vorschriften; – die Beseitigung von durch den Kunden oder Dritten verursachten Fehlern; – Verluste oder Schäden, die direkt oder indirekt durch Handlungen oder Unterlassungen bei der Bedienung durch den Kunden oder Anwender entstehen;

–  Datenimport, Wiederherstellung von Datenschäden und Schnittstellenanpassungen z.B. nach einem Systemabsturz; – Entfernen von Viren und Behebung der Schäden, Anpassungen an Software von Drittherstellern welche durch diese verursacht wurden.

7. NICHT ABGEDECKTE LEISTUNGEN

Mit dem Kauf des genannten GPS-systems verpflichtet sich der Käufer zu einem Servicevertrag. Dieser beinhaltet folgende Bereitstellung: – EchtzeitOrtung/24h/7Tg/Woche aller zugehörigen GPS-Geräte unter www.speedenergie.com; – Reporting /Routenauswertungen/Statistik Services (Exportierbar) – Systemaufrechterhaltung Internet-Portal; – Mehrsprachiges Portal (aktuell neun Sprachen) – Datenspeicherung – Update (Geräte, Software, Applikationen, Karten); – Telefon/Email Support (09:00 – 17:00) inkl. erste Konfigurationshilfe.

8. VERTRAGSRÜCKTRITT

Voraussetzung für den Rücktritt des Käufers vom Vertrag ist, sofern keine speziellere Regelung getroffen wurde, ein Lieferverzug, der auf grobes Verschulden des Verkäufers zurückzuführen ist sowie der erfolglose Ablauf einer gesetzten, angemessenen Nachfrist. Der Rücktritt ist mittels eingeschriebenen Briefes geltend zu machen. Unabhängig von seinen sonstigen Rechten ist der Verkäufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, a) wenn die Ausführung der Lieferung bzw. der Beginn oder die Weiterführung der Leistung aus Gründen, die der Käufer zu vertreten hat, unmöglich oder trotz Setzung einer angemessenen Nachfrist weiter verzögert wird, b) wenn Bedenken hinsichtlich der Zahlungsfähigkeit des Käufers entstanden sind und dieser auf Begehren des Verkäufers weder Vorauszahlung leistet, noch vor Lieferung eine taugliche Sicherheit beibringt, c) wenn die Verlängerung der Lieferzeit wegen der im  angeführten Umstände insgesamt mehr als die Hälfte der ursprünglich vereinbarten Lieferfrist, mindestens jedoch 6 Monate beträgt.Der Rücktritt kann auch hinsichtlich eines noch offenen Teiles der Lieferung oder Leistung aus obigen Gründen erklärt werden.Falls über das Vermögen des Käufers ein Insolvenzverfahren eröffnet wird oder ein Antrag auf Einleitung eines Insolvenzverfahrens mangels hinreichenden Vermögens abgewiesen wird, ist der Verkäufer berechtigt, ohne Setzung einer Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Wird dieser Rücktritt ausgeübt, so wird er sofort mit der Entscheidung wirksam, dass das Unternehmen nicht fortgeführt wird. Wird das Unternehmen fortgeführt, so wird ein Rücktritt erst 6 Monate nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder nach Abweisung des Antrages auf Eröffnung mangels Vermögens wirksam. Jedenfalls erfolgt die Vertragsauflösung mit sofortiger Wirkung, sofern das Insolvenzrecht, dem der Käufer unterliegt, dem nicht entgegensteht oder wenn die Vertragsauflösung zur Abwendung schwerer wirtschaftlicher Nachte des Verkäufers unerlässlich ist. Unbeschadet der Schadenersatzansprüche des Verkäufers einschließlich vorprozessualer Kosten sind im Falle des Rücktritts bereits erbrachte Leistungen oder Teilleistungen vertragsgemäß abzurechnen und zu bezahlen. Dies gilt auch, soweit die Lieferung oder Leistung vom Käufer noch nicht übernommen wurde sowie für vom Verkäufer erbrachte Vorbereitungshandlungen. Dem Verkäufer steht an Stelle dessen auch das Recht zu, die Rückstellung bereits gelieferter Gegenstände zu verlangen. Sonstige Folgen des Rücktritts sind ausgeschlossen.Die Geltendmachung von Ansprüchen wegen laesio enormis, Irrtum und Wegfall der Geschäftsgrundlage durch den Käufer wird ausgeschlossen.

9. LIZENZ- UND NUTZUNGSRECHTE

Alle Urheberrechte und sonstigen Schutzrechte, an den vereinbarten Leistungen (Programme, Software, Dokumentationen etc.), insbesondere die damit verbundenen Verwertungsrechte stehen uns bzw. dritten Lizenzgebern zu. Sie erhalten ausschließlich das Recht, den Dienst bzw. die Angebotsleistung nach Bezahlung des vereinbarten Entgelts ausschließlich zu eigenen Zwecken, nur für die im Angebot oder Leistungsbeschreibungen spezifizierte Nutzung für die vertraglich vereinbarte Dauer und gemäß anderen vertraglich vereinbarten Beschränkungen zu verwenden. Macht ein Dritter Ansprüche wegen Verletzung von gewerblichen Schutzrechten oder Urheberrechten geltend, deren Ursache in einem vertragswidrigen Verhalten des Auftraggebers oder dessen Kunden liegt, wird der Auftraggeber unser Unternehmen vollkommen Schad- und klaglos halten.

10. VERTRAGSBESTIMMUNGEN DRITTER (MOBILIZ)

Mit der Nutzung lizenzpflichtiger Software von Dritten verpflichtet sich der Kunde, den jeweiligen Softwarelizenzbestimmungen und Vertragsbedingungen zuzustimmen, welche dem Kunden im Rahmen der Installation zur Kenntnis gebracht oder auf Anfrage in Originalsprache zur Verfügung gestellt werden. Dies betrifft insbesondere die dort genannten Lizenzbedingungen, Vertragslaufzeiten, Haftungsausschlüsse und Gewährleistungsregelungen.

11. VERTRAGSLAUFZEITEN UND KÜNDIGUNGSFRISTEN
Keine Vetragslaufzeit vorhanden nur eine Kündigungsfrist von 3 Monaten.

12. HAFTUNG

Die Speedenergie KG haftet nur für von ihr vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden. Insbesondere Störungen der Qualität des Zugangs zum Telefonnetz, Internet und/oder des Datenverkehrs aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund von Ereignissen, die unser Unternehmen nicht zu vertreten hat (z.B. der Ausfall von Systemen und Betreiber netzen bzw. von Vorlieferanten, Erfüllungsgehilfen, Telefonnetze, Internetausfälle, keine ausreichende Mobilfunknetzversorgung) begründen keine Ansprüche gegen unser Unternehmen. Weder wir noch unsere Lieferanten sind für irgendwelche Schäden dem Auftraggeber gegenüber haftbar, die mittelbar, konkret oder als Folgeschaden aufgrund der Benutzung unserer Produkte oder der Unfähigkeit, diese Produkte zu verwenden, entstehen, selbst dann, wenn wir von der Möglichkeit eines solchen Schadens unterrichtet worden sind. Hierin eingeschlossen sind uneingeschränkt Schäden aus entgangenem Gewinn, Betriebsunterbrechungen, Verlust von geschäftlichen Informationen oder finanziellen Verlusten. Im Speziellen übernimmt die Speedenergie KG keinerlei Haftung für nicht ganze oder nur teilweise oder verspätet zugestellte Nachrichten, langsame Übertragungsgeschwindigkeiten oder technische Einschränkungen, die sich durch die Beschaffenheit mobiler Endgeräte oder Services Dritter ergeben. Die Haftung ist der Höhe nach auf den Anschaffungswert des Produkts begrenzt. In diesem Fall gilt auch der Verlust oder die von der Speedenergie KG – Quellenstraße 94/15, 1100 Wien – auf Seite 3 von 4 definierten Beschädigungen von Daten nicht als Sachbeschädigung und fällt nicht unter die möglichen Haftungsansprüche. Etwaige Schadenersatzansprüche sind in diesem Fall durch die Höhe der zu zahlenden Entgelte für die Portalnutzung begrenzt. Es liegt im Ermessen des Auftraggebers, eine Datensicherung durchzuführen, bevor Dienstleistungen am bestehenden System auf Aufforderung durchgeführt werden. Weiteres wird der Auftraggeber/Kunde angehalten, regelmäßige Datensicherungen vorzunehmen, da für etwaigen Datenverlust keinerlei Haftung übernommen werden kann. Auf Grund der aktuellen Datenschutzbestimmungen darf die Speedenergie KG die Konnektivität der GPS-Geräte nicht aktiv kontrollieren. Der Kunde ist verpflichtet die Aktivität seiner Systeme regelmäßig selbst zu kontrollieren und bei Auffälligkeiten an Speedenergie KG zu melden. Speedenergie KG übernimmt keinerlei Haftung über nichtaktive nichtgemeldete GPS-Geräte und die damit verbundenen Folgen. Der Kunde haftet uneingeschränkt für alle Folgen und Nachteile, die der Speedenergie KG durch die missbräuchliche oder rechtswidrige Verwendung der Internet basierten Plattform entstehen oder dadurch, dass der Kunde seinen Pflichten aus dieser Vereinbarung nicht nachkommt.

Für die Bereitstellung Ihrer Dienstleistungen ist die Speedenergie KG auf Services externer Dienstleister, z.B. Mobilfunkanbieter, Hersteller von Ortungsgeräten, Service Provider an unserem Standort usw., angewiesen. Sollten externe Dienstleister Ihre Dienste einstellen, so wird die Speedenergie KG einen gleichwertigen Ersatz zur Erbringung unseres Service zur Verfügung stellen. Für den hierbei eventuell notwendigen Ein- und Ausbau sowie die durch Ein- und Ausbau (z.B. Ortungsgeräte) entstehenden Kosten ist der Kunde verantwortlich.

Die Speedenergie KG übernimmt keine Garantie, weder ausdrücklich noch unausgesprochen, für Handbücher und die darin beschriebene Software/Hardware, ihre Qualität, Durchführbarkeit/Funktion, Verwendbarkeit für einen bestimmten Zweck oder Ihre Verkäuflichkeit. Das Risiko für Qualität und Durchführbarkeit liegt allein beim Käufer. In keinem Fall ist die Speedenergie KG haftbar für irgendwelche direkt oder indirekt verursachten oder folgenden Schäden, die aus der Verwendung der Software/Hardware oder des Handbuches entstehen, selbst wenn die Speedenergie KG auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen wurde. Bei den Produkten der Speedenergie KG/Mobiliz handelt es sich um komplexe Software. Es ist daher unbedingt erforderlich, dass die Installation durch besonders geschultes Personal erfolgt. Ist dies nicht der Fall, so kann die Speedenergie KG keine Gewähr für ein ordnungsgemäßes Funktionieren übernehmen.

13. GEWÄHRLEISTUNG

Die Gewährleistung für Mängel beträgt 12 Monate ab Lieferung/Montage. Die Speedenergie KG gewährt dem Käufer eine Garantie auf oben genanntes GPS-Ortungsgerät von 5 Jahren ab Übergabe der Hardware an den Käufer. Bei einem Garantiefall innerhalb der ersten 14 Tage erhält der Käufer einen kostenlosen Austausch. Ein Defekt am GPSGerät ist schriftlich zu melden.

Die Gewährleistung entfällt, soweit der Eintritt des Garantiefalls auf nicht ordnungsgemäßer Verwendung, unsachgemäßer Behandlung oder fehlerhafter Bedienung des Gerätes beruht. Er entfällt insbesondere dann, wenn das Gerät außerhalb der Herstellerspezifikationen betrieben wird. Das Gleiche gilt beim Betrieb unter außergewöhnlichen Betriebsbedingungen, bei Reparaturen, Wartungen und sonstige Eingriffen (Aus-/Einbau) durch Dritte (nicht qualifizierte) Personen. Speedenergie KG übernimmt ausdrücklich keinerlei Haftung für Schäden an einem widerrechtlich geöffneten GPS-Gerät durch Dritte.

Erbrachte Leistungen (Montage/Dienstleistung) bzw. gelieferte und/oder installierte Produkte sind nach Abschluss durch den Kunden unverzüglich zu testen. Funktionieren die Produkte im Wesentlichen vertragsgerecht, wird der Kunde unverzüglich schriftlich die Abnahme erklären. Bei einer Verweigerung der Abnahme, sind innerhalb von 10 Werktagen nach Lieferung konkrete Fehler mit genauer Beschreibung in einem Fehlerprotokoll schriftlich zu melden. Erfolgt innerhalb des genannten Zeitraums weder eine Abnahmeerklärung noch eine Fehlermeldung, gilt die Leistung als mangelfrei abgenommen. Bei unwesentlichen Mängeln darf der Kunde die Abnahme nicht verweigern.

14. GEWÄHRLEISTUNG

Der Kunde verpflichtet sich insbesondere alle ihm bekannt gegebenen IPZugangsdaten und/oder Passwörter und Informationen nicht an Dritte weiterzugeben und datenschutzrechtliche Bestimmungen zu beachten. Weiteres haftet er für die Ihm übergegebenen Zugangsdaten (Benutzernamen, Passwörter). Bei Verlust, Weitergabe an Dritte, die illegale Verwendung und daraus entstandener Schaden kann Speedenergie KG nicht sachlich und strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden, eventuell entstandener Schaden nicht beansprucht werden. Die Vertragspartner verpflichten sich, über sämtliche ihnen im Zusammenhang mit dem Vertrag und seiner Durchführung bekannt werdenden Informationen und Umstände auch über die Dauer des jeweiligen Vertrages hinaus Stillschweigen zu bewahren und sie weder an Dritte weiter zu geben noch anders als zur Durchführung des jeweiligen Vertrages zu verwerten.

15. DATENSCHUTZ

Der Kunde erteilt mit Unterzeichnung sein Einverständnis, dass die Speedenergie KG die personenbezogenen Daten, sowie die Daten für die Internetkarte nach den Richtlinien des Datenschutzes getrennt auf Servern abspeichert. Für den Fall, dass Speedenergie KG für den Kunden bzw. in dessen Auftrag zur Erfüllung der vertraglich vereinbarten Leistung Verträge mit Dritten abschließt (Hersteller, Mobilfunkanbieter, Betreiber von Kommunikationsservern) ist die Speedenergie KG berechtigt, die hierfür notwendigen Daten des Kunden an diese im notwendigen Ausmaß weiterzugeben. Sollten sich Anpassungen an Personendaten ergeben, hat der Kunde diese umgehend an Speedenergie KG bekanntzugeben.

Der Kunde stimmt der Erfassung, Verarbeitung, Speicherung und Nutzung seiner Positionsdaten durch die Speedenergie KG/Mobiliz zu. Der Kunde informiert seine Arbeitnehmer, Angehörigen und Kunden, die ein Fahrzeug mit einem GPS-Gerät führen, über die Art von Daten, die verarbeitet werden, den Zweck und die Dauer der Verarbeitung und ob die Daten Dritten zum Zweck der Bereitstellung des Dienstes übertragen werden. Darüber hinaus informiert der Kunde diese Arbeitnehmer, Angehörigen und anderen Personen über ihre Rechte bezüglich der verarbeiteten Daten.

Der Kunde kann seine Einwilligung zur Erfassung, Verarbeitung, Speicherung und Nutzung seiner Positionsdaten jederzeit widerrufen. Ein solcher Widerruf muss der Speedenergie KG schriftlich vorgelegt werden und berührt den Vertrag nicht und beeinflusst die Zahlungspflichten des Kunden aus diesem Vertrag nicht. Der Kunde erkennt an, dass die Speedenergie KG als Folge eines solchen Widerrufs möglicherweise nicht in der Lage sein wird, den Ortungsdienst zu erbringen. Wir möchten Sie drauf hinweisen, dass unsere GPS Ortungs-Systeme KEINE Personen bezogene sondern Fahrzeug bezogene Systeme sind. Der Kunde bestätigt das mit einer Unterschrift, dass er einverstanden ist.

16. MONTAGE

Der Auftraggeber verpflichtet sich den Ein- Ausbau des GPSOrtungsgerätes ausschließlich durch die Firma Speedenergie KG oder eine Fachwerkstatt bzw. Servicestelle  vorzunehmen (Schriftlicher Nachweis erforderlich). Bei einem erneuten Ein-/Ausbau des Gerätes (ausschließlich Garantiefall) werden die Montagekosten erneut fällig. Die Montagekosten für Zusatzkomponenten/Sensoren werden gesondert in Rechnung gestellt.

17. TESTSTELLUNG

Die Speedenergie KG stellt nach Absprache ein kostenloses GPS-Testgerät für einen maximalen Zeitraum von 10 Tagen kostenlos zur Verfügung. Alle Service- und Nutzungsdienste sind in diesem Zeitraum kostenlos. Sollte der Interessent/Kunde das Testgerät in der vereinbarten Testphase nicht retournieren, ist die Speedenergie KG berechtigt, alle anfallenden Kosten sofort in Rechnung zu stellen.

18. SONSTIGES

Sämtliche Vereinbarungen und Nebenabreden, die im Zusammenhang mit der Ausführung des Vertrags getroffen werden, sind schriftlich niederzulegen. Dies gilt auch für Vereinbarungen, durch die der Inhalt des Vertrags nachträglich geändert wird. Mündliche Abreden haben nur Geltung, wenn diese von unserem Unternehmen schriftlich bestätigt werden.

Sollte eine der gegenwärtigen oder zukünftigen Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. In diesem Fall ist die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame und durchführbare Bestimmung zu ersetzen, die den mit der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung verfolgten Regelungszielen am nächsten kommt. Gleiches gilt für die Ausfüllung etwaiger Vertragslücken.

Der Auftraggeber erklärt durch seine Angebotsbestätigung per Unterschrift bereit, die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Speedenergie KG zur Kenntnis genommen zu haben und mit deren Geltung einverstanden zu sein.

19. ERFÜLLUNGSORT UND ANZUWENDENDES RECHT

Es gilt das österreichische Recht unter Ausschluss der UN Kaufrechts (Uniform Sales Law), auch dann, wenn der Auftrag im Ausland durchgeführt wird. Erfüllungsort und Gerichtsstandort ist das sachlich zuständige Gericht am Sitz der Speedenergie KG Wien.

20. ANPASSUNGEN

Speedenergie KG ist berechtigt, diese AGB und alle anderen vertraglichen Vereinbarungen jederzeit zu ändern. Alle Anpassungen werden dem Kunden schriftlich (auch per Telefax oder E-Mail) mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten (Anpassungsstichtag) mitgeteilt. Ergeben sich für den Kunden Nachteile, hat er das Recht, zum Anpassungsstichtag die bisherigen Regelungen unseres Unternehmens beizubehalten. Andere Anpassungen treten in Kraft.

Der Kunde hat die Speedenergie KG über jede Änderung seines Namens, seiner Firma, seines Wohn- oder Geschäftssitzes, seines Kontos und ähnlicher für das Vertragsverhältnis wesentlicher Umstände unverzüglich schriftlich zu informieren.

Letzte Änderung: Mai 2019